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Judentum

Glossar (alphabetisch geordnet)


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Galiläa
(Hebr. "Galil")
Bezeichnung für das gebirgige Nordisrael. Topographisch teilt sich G. in das tiefer gelegene südliche Unter- und das höher gelegene nördliche Obergaliläa ein, dessen Berge die 1000m-Grenze überschreiten. Nach der Zerstörung des Zweiten *Tempels verlagerte sich das Bevölkerungszentrum sowie das Zentum der jüdischen Gelehrsamkeit nach Galiläa, vor allem in die Städte Zipori und Tiberias, wo sich bis zur Kreuzfahrerzeit noch größere jüdische Gemeinden halten konnten.
Nach der *Vertreibung der Juden aus Spanien
 (1492) und der daraufhin einsetzenden Rückkehrbewegung ins heilige Land, wurde G. - insbesondere die obergaliläische Stadt Zefat (Safed) - wieder zum bedeutenden jüdischen Zentrum. Auch die in der neueren Zeit vom *Zionismus ins Leben gerufene landwirtschaftlich orientierte Siedlungsbewegung hat dort zahlreiche jüdische Siedlungen gegründet.

Gaon
(Wörtl. etwa "Exzellenz")
Nachweislich seit dem 7., vielleicht aber schon dem 6. Jh. gebräuchlicher Titel der Leiter der beiden nachtalmudischen babylonischen *Jeschiwot in Sura und Pumbedita. Die Geonim galten als die geistigen Führer des Judentums und ihre Autorität erstreckte sich auch auf außerhalb Babyloniens ansässige *Diaspora-Gemeinden. Aufgrund ihres Ansehens als Gelehrte und *Dezisoren wurden ihre Lehrhäuser so zum obersten Gerichtshof des Gesamtjudentums. Die Personalbesetzung des Geonats, die lange Zeit in den Händen des Exilarchen, der obersten politischen Autorität des babylonischen Judentums lag, wurde mitunter auch von politischem Kalkül geleitet, so dass sie nicht immer einwandfrei war. Dennoch blieb die *religionsgesetzliche Autorität der Geonim weitgehend unangetastet. Mit der Verlagerung des jüdischen Bevölkerungszentrums nach Spanien und der damit einhergehenden Erlöschung des babylonishen Geonats im 11. Jh verlor das Judentum seine letzte allgemein anerkannte zentrale Entscheidungsstelle in religionsgesetzlichen Fragen.

Gebot
(Hebr. "Mizwa")
Eine der nach jüdischer Tradition von der *Tora vorgeschriebenen 613 Gesetzesvorschriften (=Toragebot) bzw. eine von den jüdischen Gelehrten später erlassene, ebenfalls verpflichtende religiöse Vorschrift (=rabbinisches Gebot).

Gematria
(Hebr. Zahlenwert)
Die G. ist immer G. eines Buchstabens, Wortes oder Satzes. Alle 22 hebräischen Buchstaben haben eine G., wobei "Alef" (der erste Buchstabe des hebräischen Alphabets) den Zahlenwert 1 und "Taw" (der letzte Buchstabe) den Zahlenwert 400 besitzt. Wenn man das hebräische *Alef-Bet (Alphabet) vor sich hat, kann man den Zahlenwert eines Buchstabens durch hinzuzählen errechnen. Bei den ersten 10 Buchstaben wird immer 1 hinzugezählt, dann (ab dem 10. Buchstaben, d.h. "Jud") immer 10 und schließlich (wenn mit dem 19. Buchstaben "Kuf" so die 100 erreicht wurde) vollziehen sich die Sprünge mit 100.
In der jüdischen Mystik dient die G. mitunter der Herstellung einer Beziehung zwischen zwei von ihrem Zahlenwert her "gleichwertigen" Begriffen. In solchen Fällen kann die G. dann z.B. als ein Hinweis auf einen verborgenen Zusammenhang aufgefaßt werden, der diesen Begriffen gemeinsam ist. Der bloße Zahlenwert als solcher (d.h. ohne Anspruch auf Herstellung einer inhaltlichen Beziehung zwischen zwei Wörtern) hat eine gewisse Parallele in den römischen Ziffern, die ebenfalls durch Buchstaben ausgedrückt werden.

Gesetzesreligion
Ein in der deutschen Sprache seit Mitte des 19. Jahrhunderts nachweisbarer Oberbegriff, mit dem von christlich-theologischer Seite vornehmlich das Judentum, in einem geringeren Maße auch der Islam bezeichnet wurde und wird. G. ist jede Religion, die auf den Menschen hauptsächlich durch verpflichtende Ge- und Verbote einzuwirken sucht.
Der Begriff G. beruht auf der paulinisch-augustinischen und später auch lutherschen Gegenüberstellung des "toten Gesetzesbuchstabens" mit dem erlösungsspendenden Glauben. Die mit dieser ursprünglich theologischen Gegenüberstellung verbundene negative Beurteilung der G. wurde von Denkern wie Spinoza und Kant durch deren philosophisch begründete Ablehnung des Religionsgesetzes auch in die säkulare, auf die Autonomie des Menschen fixierte Neuzeit hinübergetragen. Der Begriff G. wurde in der Folge vielfach auch jüdischerseits als für die jüdische Religion zutreffend übernommen, vor allem durch das in der Tradition *Mendelssohns
 und *Hirschs stehende orthodoxe deutsche Judentum - wobei der Versuch unternommen wurde, ihn positiv zu besetzen.

Fäkultat für Jüdische Studien הפקולטה למדעי היהדות Bar Ilan Universität, Ramat Gan, Israel אוניברסיטת בר אילן