Erstlingsfrüchte
(Hebr. "Bikurim")
Die zur Zeit des *Tempels in Jerusalem alljährlich vom *Schawuotfest bis *Chanukka von jedem Landbesitzer dort darzubringenden ersten Früchte seines landwirtschaftlichen Ertrags, sofern diese zu einer der sieben Arten gehörten, durch die sich nach Dt. 8,8 das Land Israel auszeichnet: Weizen, Gerste, Weintrauben, Feigen, Granatäpfel, Oliven und Datteln (Mischna Bikurim 1,3). Die *Tora kennt für die E. kein Mindestmaß, die Weisen des *Talmud setzten es auf 1/60 des Ernteertrags fest (Chullin 137b). Die E. wurden in feierlichen Prozessionen, die sich noch in den jeweiligen Ausgangsorten organisierten, nach Jerusalem gebracht, wo sie bei einem zeremoniellen Akt den *Priestern als den ihnen von der Tora zugedachten Eigentümern übergeben wurden (Mischna Bikurim Kap. 2-3). Die E. durften dann, da sie zu den heiligen Speisen zählen, unter Wahrung bestimmter ritueller Reinheitsgebote nur von den Priestern bzw. ihren Hausangehörigen gegessen werden. Beim Darbringen der E. sprach der Darbringende die Verse Dt. 26,3-11, in denen er seinen Dank dafür zum Ausdruck brachte, dass "uns Gott aus Ägypten hinausgeführt hat … und uns dieses Land gab, das mit Milch und Honig fließt" (Mischna Bikurim 3,6). |